die Fußbehandlung für Diabetiker mit Heilmittelverordnung 13
Die medizinische Fußbehandlung beim Diabetiker darf nur von Podologen durchgeführt werden.
Es können drei Leistungen an Ihren Füßen abgerechnet werden:
a) Nagelbehandlung bei Nagelveränderungen
b) Hornhautbehandlungen
c) Komplexbehandlung
Bei Therapiebeginn ist ein Eigenanteil der Therapie in Höhe von 10% und die Verordnungsgebühr von 10 Euro zu bezahlen. Falls Sie von der Zuzahlung für Heilmittel befreit sind, reicht die Vorlage des Befreiungsausweises und der Heilmittelverordnung, dann entfällt die Zuzahlung.
Es werden nur korrekt ausgefüllte Heilmittelverordnungen angenommen. Bitte beachten Sie, dass die Verordnung zu Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein darf.
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